Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen - Reber GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten fUr alle von Verbrauchern (§ 13 8GB) abgegebene Bestellungen der Reber GmbH-Firmensitz: Frankenthal - Registergericht: Ludwigshafen am Rhein, HRB 21577. Geschäftsführer:Markus Bamberger Diese AGB gelten fur alle zukOnftigen Geschaftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrOcklich vereinbart werden. Sie gelten des Weiteren, wenn wir abweichenden Bedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrOcklich ablehnen, nichtwidersprochen haben oderwenn wir in Kenntnis entgegenstehenderodervon unseren Geschaftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausfuhren.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Bestellung des Bestellers stellt ein an uns gerichtetes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Besteller ist an sein Angebot 1O Kalendertage gebunden.
2.2 Nach Eingang der Bestellung erhalt der Besteller eine Bestellbestatigung. Diese Bestellbestatigung stellt keine Annahme des Angebots des Bestellers durch uns dar und fuhrt nichtzu einem Vertragsabschluss. Die Bestellbestatigung dient lediglich der Bestatigung des Empfangs des Angebots des Bestellers.
2.3 Wir werden das Angebot des Bestellers innerhalb der Annahmefrist gema!, vorstehender Ziff. 1 annehmen oder ablehnen. Im Fall der Annahme erteilenwir dem Besteller eine Auftragsbestatigung. 1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.

3. Eigentums- und Urheberrecht, gewerbliche Schutzrechte

3.1 Wir behalten uns das Eigentumsrecht, Urheberrecht und alle gewerblichen Schutzrechte an allen Abbildungen,Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die wir dem Besteller vor oder nach Vertragsabschluss zuganglich machen, vor.
3.2 Der Besteller darf diese Unterlagen weder vervielfaltigen noch Dritten zuganglich machen. Die Unterlagen sind bei Vertragsabschluss oder sobald feststeht, dass ein Vertrag nicht abgeschlossen wird, kostenfrei an uns zurOckzusenden.
3.3 Haben wir nach Zeichnung, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Bestellers zu liefern, so steht der Besteller dafur ein, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware hierdurch nicht verletztwerden. Wir werden den Besteller auf alle uns bekannten Rechte hinweisen. Der Besteller hat uns von AnsprOchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehórendes Schutzrecht untersagt, so sind wir- ohne PrOfung der Rechtslage - berechtigt, die Arbeiten bis zur Klarung der Rechtslage durch den Besteller und den Dritten einzustellen. Sollte uns durch die Verzógerung die Weiterfuhrung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so sind wir zum ROcktritt berechtigt.
 3.4 Uns Oberlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag gefuhrt haben, werden aufWunsch zurOckgesandt; sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten. Diese Verpflichtung gilt fur den Besteller entsprechend. Der zur Vernichtung Berechtigte hat den Vertragspartner von seiner Vernichtungsabsicht rechtzeitig vorher zu informieren.

4. Preise und Zahlungen

4.1 Mangels abweichender Vereinbarung sind die Preise in dem bei Vertragsabschluss geltenden Produktkatalog mai,geblich. Wird die Lieferung mehr ais vier Monate nach Vertragsabschluss ausgefuhrt, so sind wir berechtigt, die Preise bei Kostensteigerungen (insbesondere aufgrund von TarifabschlOssen oder Materialpreissteigerungen) anzupassen,soweit dies aufgrund der Kostensteigerungen erforderlich ist.
4.2 Preise sind Nettopreise und gelten ab Werk und erhóhen sich urn die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Kosten der Verpackung, Verladung und Fracht sowie etwaige aufWunsch des Bestellers abzuschliei,ende Versicherungen.
4.3 Rechnungen sind binnen zehn Tagen mit 2 % Skonto oder 30Tage netto ab Rechnungsdatum zu zahlen. 
4.4 Eventuelle Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Hóhe von 8 % Ober dem Basiszins zu verlangen. Die Geltendmachung eines hóheren Schadens bleibt vorbehalten. 
4.5 Bei Verzug des Bestellerswerden alle offenen Forderungen sofort fallig. 
4.6 Der Besteller kann gegenOber unseren Forderungen nur aufrechnen oder ZurOckbehaltungsrechtegeltend machen, wenn seine GegenansprOcherechtskraftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 
4.7 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunachst auf dessen altere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunachst auf die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen, selbst wenn der Besteller etwas anderes bestimmt. Bei Vorliegen von Finanzierungshilfen erfolgt zunachst eine Verrechnung auf die Hauptleistung, dann auf die Zinsen und Kosten. 
4.8 Wenn uns Umstande bekannt werden, die die Zahlungsfahigkeit und KreditwOrdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere wenn er einen Scheck nicht einlost, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Stellung eines Antrags auf Eroffnung eines lnsolvenzverfahrens bekanntwird, so sind wir berechtigt, diegesamte Restschuld fallig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir kónnen aui,erdem in diesem Fall Vorauszahlungen und Sicherheitsleistung verlangen. Das Gleiche gilt bei nicht rechtzeitiger Bezahlung einer vorausgegangenen Lieferung. Vereinbarte Nachlasse werden nicht gewahrt, wenn ein falliger Saldo zu unseren Gunsten im Zeitpunkt der Zahlung vorhanden ist. Bei Bekanntwerden der genannten Umstande sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist, in welcherder andere Teil Zug urn Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat nach fruchtlosem Verstreichen der Frist, berechtigt, von allen Auftragen zurOckzutreten. Im Falle des ROcktritts hat der Besteller die uns nachweislich entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Die Geltendmachung weitergehender SchadensersatzansprOche wird hiervon nicht berOhrt.

5. Beschaffenheit der Kaufsache

5.1 Die Beschaffenheit der Kaufsache ist in der Warenprasentation des Onlineshops beschrieben. Die Angaben sind nur annahernd mai,gebend. Dies gilt insbesonderefur Farbwiedergaben, Gewichts- und Mal,angaben. Die Angaben in den Produktbeschreibungen werden weder zugesichert noch garantiert. Technische i\nderungen sowie i\nderungen in Form, Beschaffenheit, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Bei gusseisernen Handschwengelpumpen und anderen Produkten aus Gusseisen kann es zu geringfugigen Farb-, Form- und Gewichtsabweichungen kommen. Geringfugige Abweichungen sind produktionsbedingt und kein Mangel des Produkts. Gussfehler, Farbfehler, eventuell auch kleinere Roststellen sind bei diesen Produkten ebenfalls nicht auszuschliei,en und kein Reklamationsgrund. Diese Artikel sind nur mit einem Grundfarbanstrichversehen.Es handelt sich nicht urn eine Lackierung. Bei Aufstellung im Freien muss der Anstrich ggf. nachbehandelt werden.
5.2 Die Beschaffenheit unserer Produkte wird sich bei fehlerhafter oder nicht vorgenommenerWartungnegativentwickeln. Die Wartungsvorschriften,die dem Besteller bekannt gemacht werden, sind daher in jedem Fall zu beachten.
5.3 HandelsObliche Abweichungen von Zeichnungen, Abbildungen, Mal,en, Gewichten und sonstigen Leistungsdaten sind zulassig. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 1o% bleiben vorbehalten.

6. Lieferung und Lieferzeit

6.1 Umfang und lnhaltder geschuldeten Lieferung ergeben sich aus unserer Auftragsbestatigung.
6.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklarung aller technischen Fragen und die Erfullung der geschuldeten Mitwirkungshandlungen durch den Besteller voraus. Fur die Einhaltung der Lieferfrist genOgt die rechtzeitige Absendung aus dem Lager. Die Lieferfrist istauch eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Fristversandbereit ist und dies dem Besteller mitgeteilt wurde. 
6.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Besteller zumutbar ist. Teillieferungen kónnen gesondert berechnet werden. 
6.4 Sind wir an der Erfullung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von unvorhersehbaren, aui,ergewóhnlichen Umstanden gehindert, diewirtrotz der nach den Umstanden des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, gleichviel ob bei uns oder unseren Vorlieferanten eingetreten- z.B. Betriebsstórungen, behórdliche Eingriffe, Verzógerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe-, so verlangert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmóglich wird, die Lieferfrist urn die Dauer der Behinderung. Wird die Lieferung oder Leistung durch die genannten Umstande unmóglich, sowerden wir von unsererVerpflichtung frei. 
6.5 Auch im Fall von Streik oder Aussperrung verlangert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung oder Leistung unmóglich, sowerden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlangert sich in den oben genannten Fallen die Lieferzeit urn mehr ais das Doppelte der ursprOnglich vereinbarten Lieferfrist, so ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurOckzutreten. Die Geltendmachung von SchadensersatzansprOchen ist ausgeschlossen. Treten die vorgenannten Umstande bei dem Besteller ein, so gelten dieselben Rechtsfolgen auch fur seine Annahmeverpflichtung. Auf die genannten Umstande kann sich die jeweilige Vertragspartei nur berufen, wenn sie den anderen Vertragspartner unverzOglich benachrichtigt hat. 
6.6 Bei Lieferverzug hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen. Beruht der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit, so kann der Besteller einen Verzugsschaden geltend machen. Die SchadensersatzansprOche sind auf 5 % des Nettorechnungsbetrages der verzógerten Lieferung beschrankt. Ein ROcktritt ist ausgeschlossen, wenn der Besteller sich selbst in Annahmeverzug befindet. 
6.7 Bei Abrufauftragen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgroi,en und Abnahmeterminen kónnen wir spatestens 3 Monate nach Auftragsbestatigung eine verbindliche Festlegung hierOberverlangen. Kommt der Bestellerdiesem Verlangen nicht innerhalb von 3 Wochen nach, so sind wir berechtigt, eine 2-wóchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablaufvom Vertrag zurOckzutreten und/oder Schadenersatz zu fordem.

7. GefahrObergang

7.1 Soweit keine Bringschuld vereinbart ist, geht die Gefahr auf den Besteller Ober, sobald die Ware an die den Transport ausfuhrende Person Obergeben worden ist oder zwecks Versendung unserer gewerblichen Niederlassung verlassen hat. Dies gilt unabhangig davon, ob wir mit werkseigenen Fahrzeugen den Transport ausfuhren oderfremde Fuhrunternehmer durch uns eingesetztwerden und unabhangig davon, ob wir die Versendungskosten tragen.
7.2 Wird der Versand aus GrOnden verzógert, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung der Ware bzw. Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn Ober.

8. Haftung bei Mangeln

8.1 Wir leisten fur die Mangelfreiheit unserer Produkte fur die Dauer von zwei Jahren ab Lieferung Gewahr. Etwaige langere Fristen - z.B. gem.§§ 438 Abs. 1 Nr. 2,479 Abs. 1 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB- bleiben unberuhrt.
8.2 Die Mangelhaftungsanspruche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach dem§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rugeobliegenheiten ordnungsgemali nachgekommen ist. Die offensichtlichen und bei ordnungsgemalier Untersuchung - soweiteine solche bei ordnungsgemaliem Geschaftsg ng tu nlich ist­ erkennbaren Mangel hat der Besteller innerhalb von acht lagen nach Ubergabe schriftlich zu rugen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemalier Untersuchung nicht erkennbare Mangel hat der Besteller innerhalb von achtTagen nach Entdeckung schriftlich zu rugen. Durch Bearbeitung eingegangener Reklamationen und Untersuchung der Ware verzichten wir nicht auf die Geltendmachung verspateter oder unvollstandiger Mangelruge. 
8.3 Wir leisten keine Gewahrfur Schaden und Stórungen, die insbesondere auf naturliche Abnutzung und Verschleili, fehlerhafte lnstallation bzw. lnbetriebnahme durch den Besteller, unsachgemalien Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Nichtdurchfuhrung notwendiger bzw. empfohlener Betriebs- und/oder Wartungsarbeiten zurOckzufuhren sind. Ebenso wird keine Gewahr geleistet, wenn Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen und dadurch die Funktionstauglichkeit der von uns gelieferten Gegenstande beeintrachtigt wird. 
8.4 Bei berechtigten Mangelrugen habenwir das Recht, binnen angemessener Frist von mindestens 14 lagen nachzubessern oder nachzuliefern (Nacherfullung).Nach zwei erfolglosen Nacherfullungsversuchen ist der Besteller berechtigt, sofern die Vertragswidrigkeit nicht nur geringfugig ist, von dem Vertrag zuruckzutreten. Daneben kann er ggf. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Ein Recht des Bestellers zur Minderung besteht bei unerheblichen Mangel nicht. 
8.5 Anspruche des Bestellers wegen der zum Zweck der NacherfOllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen dadurch erhóhen, dass der Liefergegenstand von dem Besteller oder einem Dritten nachtraglich an einen anderen Ort ais den Lieferort verbracht worden ist; es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemalien Gebrauch des Liefergegenstandes oderwar bei Vertragsabschluss mit uns vereinbart worden. 
8.6 MangelhaftungsansprOche gegen uns stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar. 
8.7 SchadensersatzansprOche wegen Mangeln werden wie folgt begrenzt: Bei leicht fahrlassiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Unsere Haftung for Mangelfolgeschaden ist aulier bei Vorsatz, grober Fahrlassigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren ErfOllung den Vertrag tragi und auf die der Besteller vertrauen darf. Soweit wir fur Mangelfolgeschaden haften, ist die Haftung auf vorhersehbare, nicht auf auliergewóhnlicheUmstande zurOckzufOhrende Schaden begrenzt. Durch die vorstehende Haftungsbegrenzung werden Anspruche des Bestellers wegen uns zurechenbarer Kórper- oder Gesundheitsschaden sowie bei Verlust des Lebens des Bestellers oder seiner Erfullungsgehilfen nicht beschrankt. UnberOhrt bleiben auch dieAnsprOchedesBestellers aus dem Produkthaftungsgesetz sowie AnsprOche bei einer von uns gegebenen Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. 
8.8 ROckgriffsansprOche gem. §§478,479 BGB bestehen nur, sofern die lnanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen fur nicht mit uns abgestimmte Kulanzregelungen. Sie setzen die Beachtung eigener Pflichten des ROckgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der ROgeobliegenheiten, voraus.

9. Haftungsbeschrankung, Schadensersatzu

9.1 Die nachfolgenden Beschrankungen gelten fOr unsere vertragliche und auliervertragliche (deliktische) Haftung sowie fur die Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss. Die Beweislast fur die eine Haftungsbegrenzung oder einen Haftungsausschluss begrOndenden Tatsachen obliegt uns.
9.2 Wir haften nicht fur die leichtfahrlassigeVerletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Bei der leicht fahrlassigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Vertragspflichten, deren ErfOllung den Vertrag tragt und auf die der Besteller vertrauen darf. Bei der grob fahrlassigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haften wir auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Obrigen ist unsere Haftung nicht begrenzt. Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit wir wegen Verletzung des Lebens, des Kórpers oder der Gesundheit haften.
9.3 Eventuelle AnsprOche des Bestellers aus dem Produkthaftungsgesetz werden durch die vorstehenden Haftungsbegrenzungen nicht berOhrt.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller uber, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus der Geschaftsverbindung. befriedigt sind
10.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und lnspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig und fachmannisch durchfOhren.
10.3 Der Besteller darf den Liefergegenstand, an dem wir uns das Eigentum vorbehalten haben, weder verpfanden noch zur Sicherheit Obereignen. Bei Pfandungen sowie Beschlagnahmen und sonstigen Verfugungen durch Dritte hat er uns unverzuglich davon zu benachrichtigen. Der Besteller hat in einem solchen Fall uns die zur Wahrnehmung unserer Rechte notwendige Hilfe zu leisten. Kosten fur erforderlich werdende lnterventionengehenzu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungseinstellung hat der Besteller uns aulierdem die vorhandene Ware anzuzeigen.
10.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurOckzutreten und die von uns gelieferte Ware herauszuverlangen. Die Geltendmachung von SchadensersatzansprOchen bleibt vorbehalten.
10.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Bestellerwird stets fur uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehórenden Gegenstanden verarbeitet, so erwerben wir das Eigentum an einer neuen Sache im Verhaltnis des Netto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Netto­ Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenstanden zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache ais Hauptsache anzusehen, so Obertragt der Besteller uns anteilmaliig Miteigentum, soweit ihm die Hauptsache gehórt. In den vorbezeichneten Fallen tritt der Besteller uns schon jetzt seine Eigentumsrechte an der verarbeiteten oder verbundenen Ware ab. Die Obergabe wird dadurch ersetzt, dass der Besteller den verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenstand fur uns verwahrt. For die durch Verarbeitung, Verwendung sowie Vermengung entstehende Sache gilt im Obrigen das gleiche wie fur Vorbehaltsware. 
10.6 Eine Weiterveraulierung ist dem Besteller im Rahmen des ordnungsgemalien Geschaftsverkehrs gestattet. Er tritt bereits jetzt seine AnsprOche aus der Weiterveraulierung derVorbehaltsware,insbesondere den Zahlungsanspruch gegen seine Kunden, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist verpflichtet, seinen Kunden die Abtretung auf unser Verlangen hin anzuzeigen. Forderungen und Namen der Abnehmer des Bestellers sind uns mitzuteilen. 
10.7 Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveraulierung einzuziehen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers oder wenn uns Umstande bekannt werden, die nach kaufmannischem Ermessen geeignet sind, die KreditwOrdigkeit des Bestellers zu mindern, sind wir zum Widerruf des Einzugsrechts berechtigt. 
10.8 Obersteigt derWert der unszustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Kunden urn mehr ais 20 %, so sind wir aufVerlangen des Bestellers insoweitzur Freigabe der Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet. FalIs wir im gegenseitigen Einverstandnis Ware zurOcknehmen, erfolgt deren Gutschrift nur in Hóhe des jeweiligen Zeitwertes.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

11.1 Das Vertragsverhaltnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Obereinkommens Ober den lnternationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
11.2 ErfüllungsortfOr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhaltnis ist unser Geschaftssitz.
11.3 Gerichtsstand ist unser Geschaftssitz, falls der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des óffentlichen Rechts oder ein óffentlichrechtliches Sondervermógen ist. Wir kónnen den Besteller auch an seinem Sitz verklagen.