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Unsere Verpackung erfüllt die neuen EU-Vorschriften zu Verpackungsabfällen
Ab 2026 legt die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) verbindliche Anforderungen dafür fest, wie Waren im Binnenmarkt verpackt werden. Wir haben unsere Norsup-, Profec- und Flotide-Verpackungen gegen jeden anwendbaren Artikel geprüft. Hier sehen Sie genau, wo wir stehen.
MegaGroup Trade Holding BV
Erklärende Partei, Veghel NL
Verkauf & transport
Erfasste Verpackungsarten
Wiederverwendbar
Nutzungsart
15 Juli 2026
Ausstellungsdatum
Was sich durch die PPWR ändert

Ein einheitliches, harmonisiertes Regelwerk für Verpackungen in der gesamten EU

Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie durch eine Verordnung, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt. Sie regelt, wie viel Verpackungsmaterial verwendet werden darf, welche Materialien und Rezyklatanteile vorgeschrieben sind, wie Verpackungen gekennzeichnet werden müssen und wann Verpackungen für die Wiederverwendung statt für die Entsorgung ausgelegt sein müssen. 

Für einen technischen Großhändler, der Verkaufs- und Transportverpackungen in ganz Skandinavien und der übrigen EU versendet, bedeutet das: Jedes von uns verwendete Verpackungsformat muss Artikel für Artikel gegen die Verordnung geprüft und dokumentiert werden, damit sich auch unsere Kunden darauf verlassen können.

Primärmaterialien
Karton, Papier & PET
Verwendungszweck
Non-food Konsumgüter
Bewertet nach
ISO/IEC 17050-1:2004 & EU-Beschluss 768/2008/EG, Anhang III
Artikel für Artikel

Wo unsere Verpackung bei jedem anwendbaren Artikel steht

Jede wesentliche Anforderung der Verordnung, geprüft und dokumentiert – nicht zusammengefasst, nicht gerundet.

Art. 5(4)
Schwermetalle
Summe aus Pb, Cd, Hg und CrVI unter 100 mg/kg
Erfüllt
Art. 5(5)
PFAS-Grenzwerte
Gesamt-PFAS unter 50 mg/kg
Nicht zutreffend
Art. 6
Recyclinggerechte Gestaltung
Verpackung so gestaltet, dass sie in großem Maßstab recycelbar ist
Erfüllt
Art. 7
Mindestanteil an Rezyklat
Gilt für Kunststoffverpackungskomponenten
Erfüllt
Art. 8
Biobasierte Kunststoffe
Nachhaltigkeitsanforderungen für biobasierte Inhalte
Nicht zutreffend
Art. 9
Kompostierbarkeit
Tee-/Kaffeebeutel, Obstaufkleber, Einzelportionsverpackungen
Nicht zutreffend
Art. 10
Verpackungsminimierung
Keine doppelten Böden, keine unnötige Doppelverpackung
Erfüllt
Art. 11
Wiederverwendbarkeit
Kriterien (a)–(i) für wiederverwendbare Verpackungen
Erfüllt
Art. 12
Kennzeichnung
Materialkennzeichnung und harmonisierte Beschriftung
Erfüllt
Konformitätsvermutung

Gestützt auf anerkannte europäische Normen

Für diese Bewertung wurden drei harmonisierte Normen herangezogen.

EN 13427:2004

Anforderungen für die Anwendung europäischer Normen im Bereich Verpackung und Verpackungsabfall.
EN 13428:2004

Spezifische Anforderungen an Herstellung und Zusammensetzung – Vermeidung durch Verringerung an der Quelle.
EN 13430:2004

Anforderungen an durch stoffliche Verwertung recycelbare Verpackungen.

Die Erklärung

Unterzeichnet, datiert und bereit zur Weitergabe

Die Erklärung wird in alleiniger Verantwortung der unten genannten Person ausgestellt.

Diese Erklärung entspricht
ISO/IEC 17050-1:2004 und
EU-Beschluss 768/2008/EG, Anhang III.
Erklärendes Unternehmen MegaGroup Trade Holding BV
Adresse Doomhoek 4205, 5465 TG Veghel, NL
Marken Norsup, Profec, Flotide
Unterzeichnet von Erwin Damen, Category Manager
Kontakt purchasing@megagroup.com
Datum und Ort der Ausstellung Veghel, Niederlande · 15. Juli 2026

Benötigen Sie die vollständige Erklärung oder den Anhang mit den Artikelnummern?

Die unterschriebene PDF-Datei – einschließlich der vollständigen Liste der erfassten Artikelnummern – steht unten zum Download bereit. Oder kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam besprechen können, was PPWR für Ihre individuellen Verpackungsanforderungen bedeutet.